Die EFK weist in ihrem neuesten Bericht zur Prüfung der «Wirksamkeit der Edelmetallkontrolle» auf eine Reihe von Punkten hin, die seit langem von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert werden. Sie hebt die unzureichenden gesetzlichen Voraussetzungen zur Regulierung der Raffinerien hervor und stellt die Selbstregulierung der Industrie in Frage. Der Bericht prangert die begrenzten Mittel und die ungenügende Unabhängigkeit des Zentralamts für Edelmetallkontrolle an. Unzulänglichkeiten stellten die Experten auch bei den Grenzkontrollen der Dienststellen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) fest, die das für die Raffinerien in der Schweiz bestimmte Gold verifizieren.
Ein weiterer problematischer Punkt, der von den Prüfern beleuchtet wurde, war der «Mangel an klaren Kriterien und die sehr begrenzten Sanktionsmöglichkeiten» im Aufsichtsdispositiv. Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, nur mit einer Geldstrafe von maximal 2000 Franken bestraft werden. Ein lächerlicher Betrag.
Die Prüfer stellen zudem die mangelnde Transparenz in den Goldeinfuhr-Statistiken fest. Eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung des Goldberichts des Bundesrates ist klar, dass die Empfehlung zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Gold toter Buchstabe geblieben ist. Angesichts mit diesem Handel verbundenen Skandalen – Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Finanzierung von kriegerischen Konflikten und Geldwäsche – ist dieser Stillstand nicht zu begründen.
Die unterzeichnenden Organisationen SWISSAID, Public Eye, Fastenopfer, Gesellschaft für bedrohte Völker und die Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien (ask!) fordern, dass die schweizerische Edelmetallkontrollgesetzgebung die OECD-Richtlinien übernimmt, welche die Industrie verpflichten, die Namen ihrer Lieferanten in den Risikoherkunftsländern zu veröffentlichen. Die EFK weist zu Recht darauf hin, dass das Geldwäschereigesetz auf die in der Lieferkette vorgelagerten Transaktionen ausgedehnt werden muss. Die Verstärkung der Inspektionen der Zollverwaltung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber nicht ausreichen, um die problematischen Lieferungen für die Schweizer Raffinerien zu beenden. Ihnen muss eine menschenrechtliche Verantwortung auferlegt werden, wie es die Konzernverantwortungsinitiative fordert.